6 zember 2016 E. 2.4.2). Nicht der Rechtskraft zugänglich und somit durch die Kammer ebenfalls neu zu beurteilen ist schliesslich die Verfügung betreffend das erstellte DNA-Profil und die erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (Ziff. V.5 des vorinstanzlichen Urteilsdispositivs). In Rechtskraft erwachsen und von der Kammer nicht mehr zu überprüfen sind demgegenüber die Freisprüche von den Anschuldigungen wegen diverser Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz gemäss Ziff.