854 f.). Die Verteidigung reichte mit Schreiben vom 3. Mai 2024 ihre Kostennote ein (pag. 857 ff.), welche mit Verfügung vom 7. Mai 2024 der Generalstaatsanwaltschaft zur Kenntnisnahme zugestellt wurde (pag. 863 f.). 3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurden ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 3. Januar 2024; pag. 812 f.), ein aktueller ADMAS-Auszug (datierend vom 3. Januar 2024; pag. 814 ff.) sowie ein aktueller Leumundsbericht (datierend vom 21. Dezember 2023; pag. 799 ff.) über den Beschuldigten eingeholt.