Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Geldstrafe von 75 Tagessätzen zu CHF 60.00, ausmachend total CHF 4'500.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 3. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 250.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 3 Tage festgesetzt. 4. Zu einer Landesverweisung von 5 Jahren. 5. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 5'750.00 und Auslagen von CHF 3'014.35, insgesamt bestimmt auf CHF 8'764.35. [Zusammensetzung der Verfahrenskosten]