___ und anderswo; 3. A.________ verurteilt wurde zu einer Übertretungsbusse von CHF 300.00 bei Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf drei Tage; 4. der beschlagnahmte Geldbetrag von CHF 8'980.00 (Ass. G9) als Deliktserlös eingezogen wurde (Art. 70 StGB); 5. folgende Gegenstände zur Vernichtung eingezogen wurden: - Mobiltelefon iPhone 12 in Hülle inkl. Kabel (Ass. G1) - Mobiltelefon iPhone 6 rosa (Ass. G2) - Mobiltelefon Samsung (Ass. G3) - 2 Notizbücher (Ass. G8) - 3 Minigrip mit weissem Pulver/Stein, mutmasslich Kokain, total ca. 2.8 Gramm brutto (Ass.