1. das Strafverfahren gegen A.________ wegen Konsumwiderhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, soweit angeblich begangen vor dem 23. Juni 2023, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten eingestellt wurde; 2. A.________ schuldig erklärt wurde der Konsumwiderhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfach begangen in der Zeit vom 23. Juni 2020 bis am 8. März 2022 in D.________ und anderswo; 3. A.___