BetmG wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. Im konkreten Fall wurde eine Freiheitsstrafe von 30 Monaten ausgesprochen, unter Gewährung des bedingten Vollzugs für 18 Monate. Daneben ergibt sich angesichts mehrerer Vorstrafen des Beschuldigten ein relevantes öffentliches Interesse an dessen Fernhaltung. Die ausgesprochene Landesverweisung ist deshalb im SIS auszuschreiben.