Der geltend gemachte Aufwand wird deshalb um 4 Stunden auf 14.91 Stunden gekürzt. Ebenfalls zu kürzen ist der veranschlagte Aufwand von 10 Stunden für die Teilnahme an der oberinstanzlichen Verhandlung inkl. Urteilseröffnung. Die Parteiverhandlungen vom 8. August 2024 dauerten rund 3 Stunden, die mündliche Urteilseröffnung am Folgetag rund eine Stunde. Unter Gewährung einer weiteren Stunde für eine Nachbesprechung mit dem Beschuldigten beläuft sich die Teilnahme an der oberinstanzlichen Verhandlung somit auf 5 Stunden. Damit entschädigt der Kanton Bern Rechtsanwalt B.