Rechtsanwalt B.________ machte mit Kostennote vom 7. August 2024 für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im oberinstanzlichen Verfahren einen Aufwand von insgesamt 44 Stunden, ausmachend total CHF 9'734.50 (inkl. Auslagen und MWSt.), geltend (pag. 1104 ff.). Davon entfallen gemäss detailliertem Tätigkeitsnachweis 18.91 Stunden auf die Vorbereitung der oberinstanzlichen Verhandlung, was die Kammer angesichts des Umfangs sowie der Schwierigkeit der Sache als zu hoch erachtet. Der geltend gemachte Aufwand wird deshalb um 4 Stunden auf 14.91 Stunden gekürzt.