18. Entschädigung der amtlichen Verteidigung 18.1 Erstinstanzliches Verfahren Wie eingangs in Ziff. 5 erwähnt, ist auf die Entschädigung von Rechtsanwalt E.________ für die Verteidigung des Beschuldigten im erstinstanzlichen Verfahren in oberer Instanz nur zurückzukommen, wenn die Vorinstanz ihr Ermessen beim Festsetzen dieser Entschädigung in unhaltbarer Weise ausgeübt haben sollte. Die