In finanzieller Hinsicht unterstützte der Beschuldigte seinen Sohn und die Kindsmutter bis zu seiner Inhaftierung im Juli 2023 nicht bzw. nur sehr gering. Zu seiner Mutter und seinem Halbbruder pflegt der Beschuldigte einen engen Kontakt und stellt für diese unbestrittenermassen eine wichtige Bezugsperson dar. Dies geht jedoch nicht über eine normale Bindung hinaus, sondern betrifft mehrheitlich alltägliche Arbeiten im Haushalt sowie die Freizeitgestaltung hinsichtlich seines Halbbruders.