Der Beschuldigte hat sich der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz im mengenmässig qualifizierten Bereich strafbar gemacht und wurde dafür mit einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten bestraft. Die Grenze von 18 Gramm Kokain hat er mit dem Erwerb, Besitz und Anstalten treffen zum Verkauf von rund 55 Gramm reinem Kokain bzw. dem Erwerb, Besitz und Verkauf von rund 99 Gramm reinem Kokain insgesamt um ein Vielfaches überschritten und gefährdete damit die öffentliche Gesundheit und Sicherheit in der Schweiz in nicht unerheblichem Masse. Das öffentliche Interesse an einer Landesverweisung wiegt damit schwer.