Auch in den Jahren 2015, 2017 und 2019 musste der Beschuldigte aufgrund verschiedenster Delikte verurteilt und mit entsprechenden Strafen sanktioniert werden. Seit Juli 2023 bzw. Februar 2024 befindet sich der Beschuldigte erneut in Untersuchungshaft bzw. im vorzeitigen Strafvollzug. Auch wenn das hängige Strafverfahren zufolge Unschuldsvermutung nicht mitberücksichtigt werden darf, kann nicht davon gesprochen werden, dass sich beim Beschuldigten eine positive Persönlichkeitsentwicklung abzeichnet. Die Rückfallgefahr muss als erheblich bezeichnet werden. Ein schwerer persönlicher Härtefall ist nach dem Gesagten zu verneinen.