Aktuell befindet sich der Beschuldigte aufgrund des Verfahrens im Kanton Solothurn im vorzeitigen Strafvollzug. Mit Blick auf diese Ausführungen wird deutlich, dass der Beschuldigte nicht gewillt ist, sich an die in der Schweiz geltende Rechtsordnung zu halten. Gesundheitlich geht es dem Beschuldigten gut und er leidet an keinen Krankheiten. Der Beschuldigte ist geschieden bzw. getrennt und Vater eines zweijährigen Sohnes, zu welchem er seit Juli 2023 und damit mehr als einem Jahr keinen Kontakt mehr pflegt. Aktuell besteht damit weder eine Beziehung zur Kindsmutter, O.________, noch zum Sohn.