Sowohl bei den rechtskräftigen Verfahren als auch beim im April 2024 eröffneten hängigen Verfahren handelt es sich nicht lediglich um Bagatellen, sondern teilweise gar um einschlägige Delikte. Im August 2023 wurde der Beschuldigte (betreffend das Verfahren in Solothurn) in Untersuchungshaft versetzt und Mitte Dezember 2023 unter der Bedingung von Ersatzmassnahmen entlassen. Bereits im Februar 2024 musste der Beschuldigte jedoch wieder inhaftiert werden, zumal er sich nicht an die ihm auferlegten Ersatzmassnahmen gehalten hatte. Aktuell befindet sich der Beschuldigte aufgrund des Verfahrens im Kanton Solothurn im vorzeitigen Strafvollzug.