Aktuell verfügt er noch über eine Niederlassungsbewilligung C, deren Kontrollfrist am 11. Dezember 2023 jedoch abgelaufen ist. Die deutsche Sprache (inkl. Mundart) beherrscht der Beschuldigte gut. In sozialer und beruflicher Hinsicht ist er indes seit Jahren nicht richtig integriert. Der Beschuldigte schloss zwar eine zweijährige Anlehre ab, arbeitete in der Folge aber nicht auf seinem erlernten Beruf und musste ab Ende 2008 bis im März 2019 vom Sozialdienst finanziell unterstützt werden. Zwar sind gewisse Bemühungen des Beschuldigten betreffend Arbeitssituation in den letzten Jahren ersichtlich.