Dabei handelte es sich um Delikte wie mehrfache sexuelle Handlungen mit einem Kind, Pornografie, Geldwäscherei und Urkundenfälschung. Bereits vor drei Jahren wurde der Beschuldigte zudem wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt, wobei die Tat im Sommer 2020 begangen wurde. Obwohl der Beschuldigte erwischt und ein Verfahren gegen ihn eingeleitet wurde, hielt es ihn nicht davon ab, in D.________ und Umgebung Betäubungsmittel zu verkaufen, auch nicht, als er im Oktober 2021 einen Strafbefehl erhielt, was seine Unbelehrbarkeit verdeutlicht.