Die Mutter des Beschuldigten erhält sowohl von der IV als auch der Spitex behördliche Hilfe, während der Halbbruder des Beschuldigten – anders als der Beschuldigte meint – auf eine Sonderschule geht. Beides scheint relativ gut und auch ohne die Hilfe des Beschuldigten zu funktionieren, zumal dieser zufolge seiner Inhaftierung auch in den letzten Monaten keine Hilfe leisten konnte.