Er brauche aber auch ihn, den Beschuldigten, was er ihm gerne gebe. Meistens komme sein Halbbruder am späteren Nachmittag von der Schule nach Hause, worauf er ihm etwas koche oder ihn zum Joggen oder ins Fitness mitnehme. Am Wochenende würden sie auch viel zusammen unternehmen (pag. 1077 Z. 10 ff.). Wenn auch nicht zu verkennen ist, dass der Beschuldigte für seine Mutter und seinen Halbbruder eine wichtige Bezugsperson darstellt, erweist sich die Unterstützung, welche der Beschuldigte (zumindest bis zu seiner Inhaftierung im Juli 2023 bzw. Februar 2024) leistete, nicht als eine über das normale Mass hinausgehende Betreuung.