Sie hätten zusammengewohnt und zusammen zum Kind geschaut. Sie seien einfach durcheinander gewesen und hätten sich von der Familie von O.________ und anderen viel beeinflussen lassen. Es wäre alles gut gekommen, bis das Gutachten [Anm. Kammer: eingeholt im solothurnischen Verfahren] gekommen sei. O.________ hätte ihm dann vorgeworfen, er sei ein Hochrisikotäter und sei mit solchen Vorwürfen gekommen. Das Einzige, was er jetzt noch tun könne, sei, sich an die Anweisun-