404 Z. 464 ff.). Das Verfahren wurde im Oktober 2022 eingestellt, nachdem O.________ nicht mehr bereit war, ihre am 19.03.2022 bei der Kantonspolizei Solothurn gemachten Aussagen parteiöffentlich zu wiederholen (vgl. zum Ganzen die Einstellungsverfügung vom 18.10.2022, pag. 712 ff.). Anlässlich der Hauptverhandlung vor dem Regionalgericht Emmental-Oberaargau wurde O.________ von der Verteidigung als Zeugin beantragt [recte: befragt]. Sie führte aus, dass der Beschuldigte und sie momentan ein Paar seien. Der Beschuldigte habe sich seither extrem verändert, was sich auch positiv auf die Beziehung ausgewirkt habe.