Auf Frage, in welcher Beziehung sie zum Beschuldigten stehe, hielt O.________ fest, sie sei schwanger von ihm, jedoch sehe sie keine Zukunft mit ihm und wolle sich von ihm trennen (pag. 282 Z. 254 f.). Am 18.03.2022 reichte O.________ sodann Strafanzeige gegen den Beschuldigten wegen Vergewaltigung, Nötigung, Drohung, Tätlichkeiten etc. ein, wobei sie allerdings mit Schreiben vom 22.04.2022 den Strafantrag zurückzog und Desinteresse erklärte (pag. 404 Z. 464 ff.).