376 Z. 163 f.). O.________ bestätigte dies anlässlich ihrer Einvernahme bei der Kantonspolizei Bern am 16.03.2022 (pag. 277 Z. 37 ff.). In ebendieser Befragung belastete O.________ den Beschuldigten schwer und machte nicht nur äusserst glaubhafte Aussagen zu dessen Drogenhandel, sondern schilderte auch private Übergriffe des Beschuldigten gegen sie. So sei der Beschuldigte gewalttätig geworden, habe sie per WhatsApp bedroht oder bei sich zuhause im Zimmer eingeschlossen (pag. 278 Z. 54 ff.). Auf Frage, in welcher Beziehung sie zum Beschuldigten stehe, hielt O.________ fest, sie sei schwanger von ihm, jedoch sehe sie keine Zukunft mit ihm und wolle sich von ihm trennen (pag.