Gemäss oberinstanzlich eingeholtem Betreibungsregisterauszug (pag. 963 ff.) sind über den Beschuldigten zudem diverse Betreibungen und nicht getilgte Verlustscheine im Gesamtbetrag von CHF 26'832.15 verzeichnet. Im Betreibungsregisterauszug vom 9. August 2023, welcher durch die Vorinstanz im Hinblick auf die erstinstanzliche Verhandlung eingeholt worden war, waren über den Beschuldigten noch Verlustscheine im Umfang von CHF 20'595.50 verzeichnet (pag. 655 ff.). Für die Beachtung der Schweizer Rechtsordnung kann auf die Ausführungen zu den Vorstrafen unter Ziff. 13.2 hiervor verwiesen werden.