Der Beschuldigte spricht, nebst Arabisch und Französisch (vgl. dazu hiernach), gut Deutsch und Mundart. Über seine sozialen Kontakte ausserhalb seiner Familie und seines gewohnten Umfelds ist wenig bekannt, Vereinsaktivitäten sind ebenfalls keine bekannt. Anlässlich der erstinstanzlichen Verhandlung führte der Beschuldigte aus, dass er alleine Sport mache oder mit Kollegen Fussball spiele. Ansonsten sei er «mehrheitlich schon immer mit seiner Familie unterwegs» (pag. 786 Z. 39 f.).