In einem W.________ in N.________ habe er 2021 rund 13 Monate gearbeitet, danach sei er wegen Corona entlassen worden (pag. 788 Z. 43 ff., pag. 789 Z. 10 ff.). Im Verfahren gab er zu Protokoll, er arbeite seit seiner Haftentlassung (am 7. Juni 2022, pag. 64) bzw. eine Woche danach mit einem Pensum von 100% bei der Firma X.________, wo er Fahrräder montiere (pag. 437 Z. 13 ff.). Anlässlich seiner Einvernahme an der erstinstanzlichen Verhandlung vom 21. Juni 2023 gab er sodann an, er habe am 31. Mai 2023 die Kündigung erhalten, sei aber seit Mitte Mai oder etwas früher krankgeschrieben worden. Er suche eine Arbeit, die ihm richtig gut gefalle, was die Arbeitssuche schwieriger mache.