Der Beschuldigte besuchte gemäss eigenen Angaben in Marokko die Realschule bis zur sechsten Klasse. In der Schweiz besuchte er ab der fünften Klasse bis zur achten Klasse die Realschule. Danach kam er in die T.________ «wegen einer etwas schlechten Phase». Er lebte nach der Schule eine Weile in U.________, wo er Fussball spielte und eine Schule besuchte. (pag. 358 Z. 30, pag. 786 Z. 44 ff., pag. 787 Z. 1 ff.). Seine Mutter gab an, dass sie ihn in der Schule in U.________ angemeldet habe, damit er dort die Matura mache.