16. Beurteilung durch die Kammer 16.1 Härtefallprüfung 16.1.1 Anwesenheitsdauer in der Schweiz, Integration, finanzielle Verhältnisse, Beachtung der Schweizer Rechtsordnung und Gesundheitszustand Der Beschuldigte wurde 1990 in Marokko geboren und reiste im Jahr 2002 im Rahmen des Familiennachzugs zu seiner Mutter, welche acht Monate vor ihm einreiste, in die Schweiz ein. Bis zu diesem Zeitpunkt wohnte er in Marokko bei seiner Tante. Seit Juli 2006 ist der Beschuldigte im Besitz einer Niederlassungsbewilligung C, welche bis am 11. Dezember 2023 gültig war (pag. 960, pag. 443 Z. 237 ff., pag. 787 Z. 30 ff.).