__ aufnehmen zu können. Eine Bestätigung dafür liegt jedoch nicht vor. Die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten würden damit grundsätzlich für einen Widerruf sprechen. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass der Beschuldigte mit vorliegendem Urteil erstmals zu einer (teilbedingten) Freiheitsstrafe verurteilt wird und davon 12 Monate verbüssen muss. Zudem befindet sich der Beschuldigte wegen eines anderen, noch nicht abgeschlossenen Verfahrens aktuell im vorzeitigen Strafvollzug. Der Vollzug der hier ausgesprochenen, neuen Strafe sowie die Zeit im vorzeitigen Strafvollzug lassen erwarten, dass der Beschuldigte von weiterer Straffälligkeit abgehalten wird.