Die vierjährige Probezeit begann am 25. Oktober 2021 zu laufen (pag. 775 f.). Die vorliegend zu beurteilende Tat beging der Beschuldigte in der Zeit von Juli 2020 bis zum 8. März 2022 und damit innerhalb der vierjährigen Probezeit. Der Beschuldigte delinquierte auch nach Erhalt des Strafbefehls weiter. Die in den vorliegend zu beurteilenden Taten umgesetzte Kokainmenge und der Zeitraum waren zudem um einiges höher als jene, für welche der Beschuldigte mit Strafbefehl vom 4. Oktober 2021 verurteilt worden war.