49 Wie bereits ausgeführt, wurde der Beschuldigte am 4. Oktober 2021 durch die Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt wegen Vergehen und Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz, beides mehrfach begangen in der Zeit vom 9. Juli bis am 10. Juli 2020, zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu CHF 70.00, bedingt vollziehbar mit einer Probezeit von vier Jahren, und zu einer Busse von CHF 1'500.00 verurteilt. Die vierjährige Probezeit begann am 25. Oktober 2021 zu laufen (pag.