Für eine Teilstrafe von 18 Monaten wird die Strafe aufgeschoben. Die Probezeit für den bedingt zu vollziehenden Teil der Strafe wird unter Berücksichtigung des Gesagten – insbesondere aufgrund der zahlreichen und teilweise einschlägigen Vorstrafen – auf vier Jahre festgesetzt. Der Beschuldigte wurde am 8. März 2022 angehalten und in Polizei- sowie anschliessend in Untersuchungshaft versetzt. Die Entlassung aus der Untersuchungshaft erfolgte am 7. Juni 2022 (pag. 7 ff., pag. 64). Die ausgestandene Polizei- und Un-