Er tat dies auch unbeirrt weiter, nachdem er im Oktober 2021 den Strafbefehl aus Basel-Stadt erhielt (wobei er nach Ansicht des Gerichts bei der Strafe mit bloss 100 Strafeinheiten äusserst «glimpflich» davonkam, bewegt sich die umgeschlagene Drogenmenge doch nahe der Grenze zum qualifizierten Fall ([18 g reines Kokain], der eine Mindeststrafe von 12 Monaten bedeutet hätte) und obschon er wusste, dass er sich nun in der Probezeit befand und ihm somit auch ein Widerruf drohen könnte. Diese Vorstrafe hat sich demnach deutlich straferhöhend auszuwirken.