Bei den begangenen Delikten handelte es sich zudem nicht um Bagatellen, so wurde er unter anderem wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind, Pornographie, Geldwäscherei oder Urkundenfälschung verurteilt (pag. 640 f.). Im Oktober 2021 erfolgte zudem bereits eine Verurteilung wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Gemäss eingeholtem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt (pag. 767 ff.) veräusserte der Beschuldigte Kleinportionen Kokain an unbekannte Abnehmer. Im Besitz des Beschuldigten befanden sich damals insbesondere fünf bereits verkaufsbereit abgepackte Kokainportionen mit je ca. 0.58 g Stoffinhalt sowie 21.0 g noch unportionier-