Weiter ist gemäss Strafregisterauszug nebst dem vorliegenden Verfahren ein hängiges Verfahren beim Richteramt Thal-Gäu hängig, das am 4. April 2024 eröffnet worden war. Gemäss den edierten Akten des Richteramts Thal-Gäu wurde der Beschuldigte mit Urteil vom 5. Juli 2024 der mehrfachen Tätlichkeiten, mehrfachen Drohung sowie der mehrfachen Beschimpfung schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten, einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 30.00 sowie zu einer Busse von CHF 1'000.00 verurteilt (pag. 1032 ff.).