45 Stadt den Beschuldigten am 4. Oktober 2021 wegen Vergehen und Übertretungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, beides mehrfach begangen in der Zeit vom 9. bis am 10. Juli 2020, zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu CHF 70.00, bedingt vollziehbar mit einer Probezeit von vier Jahren, sowie zu einer Busse von CHF 1'500.00. Weiter ist gemäss Strafregisterauszug nebst dem vorliegenden Verfahren ein hängiges Verfahren beim Richteramt Thal-Gäu hängig, das am 4. April 2024 eröffnet worden war.