9. Februar 2017, zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu CHF 100.00, bedingt vollziehbar mit einer Probezeit von drei Jahren, und zu einer Busse von CHF 700.00. Die Probezeit des Urteils vom 4. März 2015 wurde um ein Jahr verlängert. Mit Urteil vom 18. September 2019 verurteilte die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau den Beschuldigten wegen Urkundenfälschung, begangen am 10. Januar 2019, zu einer unbedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu CHF 30.00. Schliesslich verurteilte die Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-