974 ff.) ist ersichtlich, dass der Beschuldigte wiederholt straffällig geworden ist. Erstmals wurde er am 4. März 2015 durch das Regionalgericht Emmental- Oberaargau wegen sexueller Handlungen mit einem Kind, Verbreitung von Pornografie an eine unter 16-jährige Person, Erlangung harter Pornografie und wegen sexueller Handlungen mit einem Kind unter irriger Vorstellung über dessen Alter, alles mehrfach begangen in der Zeit vom 13. Dezember bis zum 17. Dezember 2012, zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu CHF 30.00, bedingt vollziehbar mit einer Probezeit von zwei Jahren, und zu einer Busse von CHF 600.00 verurteilt.