_ habe zudem gesagt, er müsse nicht mehr arbeiten gehen, zumal er das Land sowieso werde verlassen müssen. Als er, der Beschuldigte, O.________ gefragt habe, ob sie mit nach Marokko kommen würde, habe sie Nein gesagt. Seit da seien sie nicht mehr zusammen und er habe seinen Sohn seit mehr als einem Jahr nicht mehr gesehen (pag. 1079 Z. 20 ff.). Aus dem oberinstanzlich eingeholten Strafregisterauszug vom 24. Juli 2024 (pag. 974 ff.) ist ersichtlich, dass der Beschuldigte wiederholt straffällig geworden ist.