__ antreten zu können (pag. 1076 Z. 19 ff.). In der Zeit vom 15. August 2006 bis am 31. Oktober 2007 sowie vom 22. Dezember 2008 bis zum 31. März 2019 wurde der Beschuldigte sozialhilferechtlich im Umfang von insgesamt rund CHF 200'000.00 unterstützt (pag. 966). Diese hohe Summe führte der Beschuldigte darauf zurück, dass er für drei bis sechs Monate auf der T.________ gewesen sei, was wohl viel gekostet habe (pag. 1073 Z. 27 ff.). Gemäss oberinstanzlich eingeholtem Betreibungsregisterauszug vom 2. Juli 2024 sind über den Beschuldigten zudem nicht getilgte Verlustscheine in der Höhe von CHF 26'832.15 verzeichnet (pag. 963 ff.).