44 seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft bei der Firma X.________, wo er Fahrräder montierte (pag. 437 Z. 13 ff., pag. 1069 Z. 17 ff.). Anschliessend habe er in einem Y.________ gearbeitet, wo er medizinische Notfälle entgegengenommen oder Arzttermine aufgenommen habe, bis er zwei Monate später wieder verhaftet worden sei (pag. 1069 Z. 25 ff.). Zurzeit befindet sich der Beschuldigte aufgrund eines anderen Strafverfahrens im vorzeitigen Strafvollzug, gab aber an der oberinstanzlichen Verhandlung zu Protokoll, nach der Entlassung wieder seine Stelle bei Z.________ antreten zu können (pag.