Aufgrund des gesetzlichen Rahmens ist die qualifizierte Widerhandlung zudem zwingend mit einer Freiheitsstrafe zu ahnden. Bei Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz bildet jeweils die Betäubungsmittelmenge Ausgangspunkt für die Ermittlung der Gefährdung des geschützten Rechtsguts. Zur Bestimmung des Einstiegsstrafmasses im Bereich des Betäubungsmittelhandels bestehen verschiedene Modelle, welche als Orientierungshilfe herangezogen werden können.