13.3.1 einzugehen sein. Der Beschuldigte ist der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, mengenmässig qualifiziert begangen in der Zeit vom 1. Juli 2020 bis am 8. März 2022 in D.________ und anderswo, schuldig zu sprechen. IV. Strafzumessung 10. Allgemeine Grundlagen der Strafzumessung Die Vorinstanz hat die allgemeinen Grundlagen der Strafzumessung korrekt wiedergegeben; darauf kann verwiesen werden (pag. 859 f., S. 18 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung).