7.6 Beweisergebnis In der vom Beschuldigten bewohnten Wohnung konnten 62.4 Gramm Kokaingemisch bzw. 55.5 Gramm reines Kokain (Kokainbase) sichergestellt werden. Dieses hatte der Beschuldigte gemäss Ausführungen hiervor erworben, bei sich zu Hause aufbewahrt und war überdies zum Weiterverkauf gedacht. Weiter verkaufte der Beschuldigte Kokain wie folgt an verschiedene Abnehmer: - 20 Gramm an I.________ (inkl. die Sicherstellung über 1.56 Gramm) zu einem Reinheitsgrad von 83%, ausmachend 16.6 Gramm reines Kokain; - 13 Gramm an J.________ zu einem Reinheitsgrad von 83%, ausmachend 10.8 Gramm reines Kokain;