Aus den Aussagen der drei Letztgenannten lässt sich jedoch nicht schliessen, dass sie durchschnittliche oder mindere Qualität erhalten hätten. Auch die Auffassung der Verteidigung anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung, wonach betreffend Reinheitsgrad nicht auf die grossen, in der Wohnung sichergestellten Mengen abgestellt werden könne, zumal diese nicht direkt für den Verkauf gedacht gewesen seien, und dass aufgrund der nur geringen Menge von I.________ auch nicht für alles auf dessen Reinheitsgrad abgestellt werden könne, sondern vielmehr der Reinheitsgehalt gemäss Richtlinien des Verbands Bernischer