Mit Blick auf die übrigen Drogenmengen geht das Gericht – basierend auf der nicht unwesentlichen Menge an Sicherstellungen – von einem durchschnittlichen Reinheitsgrad von 83 % aus. Sämtliche sichergestellten Drogen wiesen einen Reinheitsgrad im Bereich zwischen 83-89 % auf, darunter waren auch solche, die direkt an Konsumenten wie I.________ weitergegeben wurden. Das an M.________ verkaufte Kokain war demgegenüber mit 89 % zwar reiner, jedoch kann anhand der Menge (19.8 g) auch angenommen werden, dass die Drogen zum Weiterverkauf (durch M._____