__ wurden zwei Minigrips mit einem Nettogewicht von gesamthaft 1.56 Gramm sichergestellt (pag. 221). Ob diese Menge als 1.5 Gramm oder als 2 Gramm verkauft wurde, lässt sich zwar nicht eruieren, lässt aber ebenso wenig auf eine Nettomenge von 0.65 Gramm schliessen. Bei den von den Käufern gemachten Grammangaben handelt es sich um Schätzungen in einer gewissen Bandbreite und es handelte sich um Käufer, die mehrmals beim Beschuldigten bezogen hatten.