1089). Diese Auffassung teilt die Kammer nicht. Aus den Akten der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt erschliesst sich nicht, wie die Verteidigung bei einem Gramm gekauftem Kokain auf eine Nettomenge von 0.65 Gramm kommt. Zwar ist daraus ersichtlich, dass fünf Minigrips mit einer Nettomenge von je 0.58 Gramm sichergestellt worden seien (pag. 574). Dabei kann es sich jedoch auch um abgepackte Minigrips handeln, die den Käufern als 0.5 Gramm angeboten worden waren. Dafür spricht auch die Stückelung des sichergestellten Geldes mit 4 x CHF 50.00 und 1x CHF 100.00 (pag.