35 Die Gesamtmenge beläuft sich damit auf 180.2 Gramm Kokaingemisch. Die Verteidigung des Beschuldigten machte auch oberinstanzlich im Wesentlichen geltend, die Angaben der Drogenabnehmer (0.5 bis ein Gramm) würden sich auf «Minigrip-Päckli» beziehen, weshalb von den ermittelten Mengen das Gewicht der Verpackungen abzuziehen sei, wie dies beim Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt vom 4. Oktober 2021 gemacht worden sei.