_» zeigen zudem, dass er beim Beschuldigten eine grössere Menge bezogen hatte, als er am Anfang zu Protokoll gab. Hinzu kommt, dass auch O.________ offenbar mitbekommen hatte, dass L.________ beim Beschuldigten Kokain kaufte, zumal sie aussagte, der Beschuldigte habe einem Mann namens «AL.________», der Richtung Bahnhof, oberhalb des ________ wohne und im ________ arbeite, Kokain verkauft (pag. 279 Z. 123 ff.). Überdies ist der Name «AL.________» im Notizbuch des Beschuldigten ersichtlich (pag. 391, pag. 410 ff.).