und dem Beschuldigten in dieser Zeit zu häufigen Treffen kam, wobei es jeweils um Kokainverkäufe ging. Dafür sprechen einerseits die zahlreichen und nur kurzen Treffen («hesch churz zyt», pag. 624 ff.), andererseits aber auch die Nachricht des Beschuldigten an L.________ vom 20. Februar 2022, wonach er das gar nicht gerne mache, aber leider das «Schissgeld» brauche (pag. 625). Die viermaligen Einträge im Notizbuch unter dem Namen «AL.________» zeigen zudem, dass er beim Beschuldigten eine grössere Menge bezogen hatte, als er am Anfang zu Protokoll gab.